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Notar Mülheim
Stephan Kupka
Notar und Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Amtssitz in Mülheim an der Ruhr
In vielen rechtlichen oder wirtschaftlich wichtigen Angelegenheiten hat der Gesetzgeber die Einschaltung eines Notars verbindlich vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Bereiche:
Der Notar im Immobilien- und Grundstücksrecht
Notar Stephan Kupka kümmert sich um alle Eintragungen im Grundbuch. Dazu beurkundet er die erforderlichen Vertragswerke. Zuvor können die Vertragsteile mit Notar Stephan Kupka die Ausgestaltung der Verträge ausführlich besprechen, da es meist um erhebliche Beträge geht. So werden durch die sachgemäße Betreuung der Beteiligten Risiken vermieden. Durch Herrn Notar Stephan Kupka erhalten alle Beteiligten eine ausgewogene Vertragsgestaltung, bei der keine Vertragspartei benachteiligt wird.
Der Notar im Bauträgerrecht
Oft werden Wohnungen oder Einfamilienhäuser von Bürgerinnen und Bürgern von Unternehmen als schlüsselfertiges Neubauprojekt erworben. Notar Stephan Kupka begleitet Sie und auch den Bauunternehmer, er wahrt in dem Bauträgerkaufvertrag die Interessen des Verbrauchers, gleichwohl auch das Anliegen des Bauträgers auf ordnungsgemäße Bezahlung. Die notarielle Tätigkeit von Notar Stephan Kupka ist somit auch effektiver Verbraucherschutz. Der Bauträgervertrag ist ein Kauf- und Werkvertrag; hier wird bereits deutlich, dass die Vertragsgestaltung wesentlich komplizierter ist gegenüber einem Kaufvertrag. Notar Stephan Kupka achtet bei der Formulierung darauf, dass die zwingend einzuhaltenden Verbraucherschutzbestimmungen berücksichtigt werden, die Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sowie die Regelungen des BGB über die allgemeinen Geschäftsbedingungen, §§ 305 ff. BGB. Der notarielle Bauträgervertrag soll zum einen den Bauträger selbst absichern, sodass aus diesem Grund in einem Bauträgervertrag eine detaillierte Baubeschreibung mit beurkundet wird. Für den Käufer steht im Vordergrund, dass Termine, Leistungen und Schadenersatzansprüche im Fall von Mängeln, oder der Verzug von Bauarbeiten konkret vertraglich festgehalten werden. Das macht die Betreuung und Beurkundung des Bauträgervertrages durch den Notar unverzichtbar.
Der Notar im Gesellschaftsrecht
Notar Stephan Kupka übernimmt viele Aufgaben im Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Personengesellschaften (Einzelkaufmann, OHG, KG) Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Unternehmergesellschaft) und Vereinen. Notar Stephan Kupka begleitet Personengesellschaften und Vereine im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Eintragung im Handelsregister, wobei der Gesellschaftsvertrag hier von den Beteiligten meist selbst entworfen wird. Anders bei Kapitalgesellschaften. Hier entwirft Notar Stephan Kupka den Gesellschaftsvertrag, sichert nach Beurkundung die richtigen Eintragungen im Handelsregister und ist für alle Änderungen eines Gesellschaftsvertrages und den Bestand der Gesellschafter zuständig. Denn bei der GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft bedarf die Veräußerung eines Geschäftsanteils zwingend der notariellen Beurkundung. Gleiches gilt für die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Notar Stephan Kupka betreut zudem alle weiteren gesellschaftsrechtlich relevanten Vorgänge, insbesondere auch nach dem Umwandlungsgesetz.
Ebenfalls zu den Tätigkeiten von Notar Stephan Kupka gehören die Beurkundungen und Beglaubigungen im Stiftungsrecht. Notar Stephan Kupka begleitet die Durchführung von Stiftungsgründungen selbstständiger und unselbstständiger Stiftungen, auch durch Testament bzw. Erbvertrag oder, durch lebzeitige Rechtsgeschäfte.
Der Notar im Erbrecht
Die Zuständigkeit des Notars für alle Angelegenheiten im Erbrecht. Jedem Erblasser steht es zu, für den Todesfall Regelungen in Bezug auf das Vermögen in Form eines Testamentes oder durch Abschluss eines Erbvertrages zu treffen. Dies ist immer dann notwendig, wenn der Erblasser eine Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge wünscht. Im Gegensatz zu einem Erbvertrag kann ein Testament eigenhändig errichtet werden, ohne Hinzuziehung eines Notars, wobei ich dennoch die notarielle Betreuung und Beurkundung empfehle. Notar Stephan Kupka ist als von Berufs wegen ausgewiesener Spezialist auf diesem Rechtsgebiet. Jedem Bürger garantiert das Grundgesetz die Testierfreiheit. Durch Testament oder Erbvertrag kann also jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen erhält. Der Erblasser ist nicht an die gesetzliche Erbfolge gebunden. Durch Testament oder Erbvertrag auch mit ihm nicht verwandten Personen, kann er diese als Erben einsetzen, gesetzliche Erbteilsquoten abändern, Testamentsvollstreckung anordnen oder auch einzelne oder mehrere Vermächtnisse zuwenden. Ich empfehle dringend in diesen Fällen die notarielle Beratung und Beurkundung, da eigenhändig errichtete Testamente aufgrund von unklaren Formulierungen oder Fehlern nach dem Erbfall Streit aufkommen lassen. Meist schließen sich langwierige gerichtliche Verfahren, verbunden mit nicht unerheblichen Anwalts-, Gerichts- und/oder Gutachterkosten, an. Das notarielle Testament oder der Erbvertrag wird aufgrund Ihrer konkreten Wünsche und Vorstellungen bestimmt. Welche Möglichkeiten es gibt und welche sinnvolle Gestaltung dem Willen des Erblassers entspricht, werden in einzelnen Gesprächen zwischen Ihnen und dem Notar erörtert. Eine auf Ihre Situation individuell bezogene notarielle Beratung und Beurkundung ist daher dringend zu empfehlen. Da das Erbrecht ein sehr komplexes Thema ist, sollte dieses nicht ohne notarielle Beratung angegangen werden!
Der Notar ist des Weiteren zuständig in Erbscheinserteilungsverfahren und bei Ausschlagung der Erbschaft. Notar Stephan Kupka beurkundet in diesem Zusammenhang zudem Erbauseinandersetzungs- und Vermächtniserfüllungsverträge nach dem Erbfall.
Notar Stephan Kupka gewährleistet die gesamte Vermögensplanung und die Sicherung des Vermögens vor Krisenfällen. Die Tätigkeit des Notars umfasst diesbezüglich die Planung und Übergabe von Vermögenswerten an die nächste Generation, zu Lebzeiten. Notar Stephan Kupka sichert eine verlässliche Vermögensnachfolge, auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, ab.
Notariell beurkundete Vorsorgeverfügungen
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind nur dann für sämtliche Lebensbereiche verwendbar, wenn sie auch notariell beurkundet sind. Ausschließlich durch eine notarielle Beurkundung lässt sich die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermeiden. Denn bei einer notariell beurkundeten Vollmacht stellt der Notar die Geschäfts- und Testierfähigkeit des Vollmachtgebers fest. Notar Stephan Kupka berät Sie in diesem Zusammenhang über Vorsorgemaßnahmen und fasst den Willen der Betroffenen in unmissverständliche Formulierungen. Ausschließlich durch die notarielle Beurkundung wird die Akzeptanz der Vollmacht bei Behörden und Gerichten gewährleistet. Es geht um wichtige Entscheidungen aus dem persönlichen Bereich und in Bezug auf das jeweilige Vermögen des Vollmachtgebers. So kann im Notfall z.B. über Bankkonten verfügt werden, sämtliche finanzielle Angelegenheiten, auch Grundstücksangelegenheiten, können geregelt werden, sodass nicht nur die Gesundheitsfürsorge, Regelungen über den Aufenthaltsort und das Recht für die bevollmächtigte Vertrauensperson, Einsicht in die Krankenakte zu nehmen, Gegenstand der Vorsorgevollmacht sind. Durch die als Generalvollmacht ausgestaltete Vorsorgevollmacht wird die bevollmächtigte Vertrauensperson sofort handlungsfähig, was im Notfall von zentraler Bedeutung ist. Zudem kann jede Vorsorgevollmacht im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden.
Der Notar im Familienrecht
Der Notar ist auch zuständig für sämtliche Verträge im Familienrecht. Vor Eheschließung, während der Ehe oder auch vor einer drohenden Scheidung können sich die Ehegatten an Notar Stephan Kupka wenden und durch eine notarielle Vereinbarung die Voraussetzungen für eine schnelle und gütliche gerichtliche Scheidung schaffen.
Notar Stephan Kupka erstellt und beurkundet Scheidungsfolgenvereinbarungen, Eheverträge und Adoptionen. Die notarielle Tätigkeit umfasst dabei auch die Beurkundung von Zugewinnausgleichs- und Vermögensauseinandersetzungsverträgen. Ganz unabhängig vom Vermögen der Ehepartner ist eine notarielle Beratung über die Möglichkeiten, dieses Vermögen durch Vereinbarungen der Eheleute zu gestalten, unerlässlich. Dadurch können insbesondere auch zu Zeiten der Ehe Vorteile genutzt werden und nicht gewollte Folgen im Falle einer Scheidung vermieden werden. Ein Ehevertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung und hat stets die Wahl des Güterstandes als Auswirkung auf die Erbfolge und die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Eheleute untereinander zu berücksichtigen.